Die Bahn ist "offen", sie darf von
jedem frei auf eigene Verantwortung unter Einhaltung der Verordnung
27/1993. /IX.23/ KHVM über die Ordnung des Wasserverkehrs benutzen.
Der Benutzer ist verpflichtet, vor der Benutzung der Bahn,
sich von der Sicherheit der Bahn zu überzeugen, die Benutzung
der Bahn darf auf eigene Verantwortung erfolgen.
Auf dem für die motorisierten Wassersportmittel beräumten
Gebiet ist das Baden verboten.
Für den Verkehr auf der Bahn sind die Vorschriften der Schifffahrtsordnung
massgebend.
Innerhalb einer Entfernung von 200 Metern zum Ufer ist das
Fahren mit motorisierten Wassersportmitteln mit Ausnahme des
Erreichens und des Verlassens des Ufers verboten.
Die Bahn fährt nur täglich zwischen 8.00 und 20.00 Uhr.